Pfarreirat
"Der Pfarreirat (PR) gestaltet in gemeinsamer Verantwortung der Getauften und Gefirmten aus den verschiedenen Kirchorten die Gesamtpastoral in der Pfarrei. Er koordiniert zusammen mit dem
Pfarrer und den übrigen hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitern die Zusammenarbeit zwischen den Kirchorten." (1)
Hierzu entsendet jeder Kirchortrat (KOR) zwei gewählte Mitglieder als Delegierte in den Pfarreirat.
| Name | Vorname | Funktion | |
Pfarrer Riechelmann | Steffen | geborenes Mitglied | ||
Klodt | Norbert | Vorsitzender | ||
N.N. | Vertreter des Kirchenvorstandes |
(1) Bischöfliches Ordinariat Erfurt (2020), Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Bistum Erfurt (KVVG),